KANZLEI WIMMER UND SCHNUR

 

08251 - 896 022 0

Hans-Dieter Wimmer & Michael Schnur

 

kontakt@wimmer-schnur.de

Steuererklärungen

Steuererklärungen mit Vorausberechnung und Bescheid Prüfung

Wir erstellen Ihre Steuererklärungen für alle Steuerarten und beraten Sie über die steuerrechtliche Fragen. Stellen für Sie Anträge auf Lohnsteuerermäßigung, Nichtveranlagung, Bescheid Änderung u. dgl.
Dazu gehören:
  • Einkommensteuer Erklärung bzw. Jahresabschlüsse mit Erläuterungsbericht und Zukunftsberatung
  • Umsatzsteuer Jahreserklärung und –Voranmeldungen
  • Lohnsteuer Anmeldung und Ermäßigungsanträge
  • Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Erklärungen – Beratungen - Bewertungen
Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse in Form von Einnahmen-Überschuss- Rechnung oder Bilanz nebst Erläuterungsbericht

– eine Herausforderung auch für Fachleute. Abschluss der Buchhaltung, Zusammenstellung und Prüfung aller Dokumente zur Rechnungslegung, Erstellung der GuV und Bilanz sowie des Anhangs und Lageberichts. Die zahlreichen Aufgaben sind nicht nur sehr zeitaufwendig, sondern bedürfen auch größter Sorgfalt. Sie müssen auf jede Kleinigkeit achten, denn ein fehlerhafter Jahresabschluss kann zur Nichtigkeit führen und es besteht die Gefahr von erheblichen Konsequenzen bei einer Steuerprüfung.
Buchhaltung

Buchhaltung / Finanzbuchhaltung

Wir führen Ihre Finanzbuchhaltung, erstellen betriebliche Auswertungen und übernehmen die Umsatzsteuervoranmeldungen. Gerade bei Umsatzsteuervoranmeldungen ist darauf zu achten, dass diese regelmäßig rechtzeitig abgegeben werden zur Vermeidung von Zuschlägen. Wir erinnern Sie bei Bedarf an die Abgabetermine.
Lohnabrechnungen

Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen nebst Meldungen bei Krankenkasse, Bundesknappschaft, Berufsgenossenschaft und Finanzamt(Lohnsteueranmeldung).

Lohnbuchführung bezeichnet die Erfassung, Abrechnung und Buchung der Arbeitsentgelte (Löhne und Gehälter in jeder Form) sowie der gesetzlichen und freiwilligen Abzüge hiervon; ferner die Feststellung des Lohn- und Gehaltsanspruchs des einzelnen Arbeitnehmers (sowohl brutto als auch netto) sowie die Aufbereitung der Lohn- und Gehaltskosten und des mit ihnen im Zusammenhang stehenden Arbeitgeberaufwandes.
Erbnachfolge

Erb- und Vermögensnachfolge.

Egal ob Sie geerbt haben oder Ihre Vermögensnachfolge regeln möchten. Wir beraten Sie in allen erbrechtlichen Fragen fachkundig. Dazu fertigen Wir für Sie Testamentsentwürfe und vertreten Sie bei Erbauseinandersetzungen sowie bei Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. Unser besonderes Augenmerk liegt stets auf der Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Streitvermeidung bzw. Streitbeilegung.

Unsere Dienste im Einzelnen:
Erbfolgeberatung - Unternehmensnachfolgeberatung (zivil- und steuerrechtlich) – Testamentsentwürfe – Testamentsvollstreckung - Beratung und Vertretung von Erben
Unternehmensberatung

Unternehmensberatung in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen.

Wir unterstützen Sie bei Existenzgründung, beraten über alle Steuerfragen, ebenso hinsichtlich der Rechtsformwahl, Vertragsgestaltung, Konzeption und Aufstellen des Unternehmens- und Finanzierungsplans bzw. Businessplans.

Ferner begleiten wir Sie bzw. Ihr Unternehmen durch umfassende Langzeitberatung von Rechtsformgestaltung, Finanzierungsfragen, Kreditanalyse über Investitionen, Kostenmanagement bis hin zu ggf. Sanierung, Betriebsübergabe, Betriebsaufgabe und Betriebsverkauf.
Vertragsentwurf

Vertragsentwurf- und Vertragsgestaltung.

Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen.

Ein Vertrag hat im Regelfall neben gegenseitiger Verpflichtungen steuerliche Auswirkungen, denen dringend Beachtung geschenkt werden sollte zur Vermeidung unliebsamer finanzieller Auswirkungen.

Wir fertigen für unsere Mandanten, Gesellschaftsverträge, Anstellungsverträge, Arbeitsverträge, Darlehensverträge, Mietverträge, u. dgl. nach zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten und beraten Sie zu Fragen rund um die Vertragsgestaltung.
Eine Vorab-Beratung über die Gestaltung eines Vertrages nach den gesetzlichen Gegebenheiten macht das Hinzuziehen eines Rechtsberaters unerlässlich. Wir beraten Sie gerne und ausführlich.

Interessensvertretung

Wir vertreten Ihre Interessen

- gegenüber dem Finanzamt im Einspruchsverfahren oder Finanzgerichtsverfahren und beraten über Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen oder Klagen. Wir übernehmen für Sie die Prozessvertretung vor Gerichten und auch die Vertretung gegenüber (Finanz-) Behörden und Privatpersonen. Dies erstreckt sich auf die Entgegennahme von Steuerbescheiden und sonstigen Verwaltungsakten sowie Schreiben, Schriftsätzen, Vollstreckungsankündigungen, Mahnungen usw.